Anträge auf Gewährung einer Förderung vom Land Burgenland können Studenten mit Hauptwohnsitz im Burgenland bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres im Gemeindeamt unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Antragsformulars gestellt werden.
Antragszeitraum:
Wintersemester 2021/22:
vom 01.10.2021 bis 15.02.2022
Sommersemester 2022:
vom 01.03.2022 bis 15.07.2022
Der Förderung beträgt max. 50% der Fahrtkosten.
Die Gemeinde gewährt eine Förderung analog dem Land.
Hier geht´s zum Antragsformular des Landes und zum Antragsformular der Gemeinde!