Zuständigkeit: Gemeinde Potzneusiedl
Ansprechperson: Götz Carmen, Belihart Sabine, Braun Jasmin, OAR Koller Romana – Tel.: 02145/2283
Was gebe ich im Fundamt ab?
Alles was mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel – jedoch keine Tiere!), müssen Sie als Finder bei der zuständigen Behörde abgeben.
Wohin bringe ich die Fundsachen?
Die zuständige Behörde ist das Gemeindeamt des Fundortes.
Was sind bedenkliche Funde?
Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.
Finderlohn?
Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Finderlohn. Dieser beträgt 10 Prozent des gemeinen Wertes. Übersteigt der Wert jedoch EUR 2.000,- so halbieren sich die Prozentsätze. Beispiel:Sie haben ein Collier im Wert von EUR 3.000 gefunden. EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn.
Wird eine Fundsache nicht innerhalb eines Jahres von dem Verlustträger beansprucht, so erwirbt der Finder das Eigentum an dem Fundgegenstand – ein Verzicht ist möglich.